erklärungErklärungen, technische Freigaben und Stellungnahmen, egal ob in schriftlicher oder mündlicher Form, gelten immer unter dem Vorbehalt der Ersatzpflicht sowie unter dem Regulierungsvorbehalt des Versicherers. datenschutzDie zur Verfügung gestellten, anvertrauten, und/oder bekannt gewordenen Daten (durch rechnerunterstützte Datenverarbeitung oder manuelle Aufzeichnungen) werden gesammelt, erhoben und verarbeitet. Die Daten sind zur Bearbeitung des Schadenfalles erforderlich, zu diesen gehören personenbezogene und personenbeziehbare Daten sowie auch Daten über Art und Umfang des eingetretenen Schadens mit Schaden- Die Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutz- gesetzes ausschließlich für die schadentechnische Abwicklung und rechtmäßige Aufgabenstellung genutzt, gespeichert und verarbeitet. Diese werden nicht für andere Zwecke verwendet und auch nicht Dritten (ausgenommen Daten und/oder Informationen, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe offen gelegt werden müssen) zugänglich gemacht. |
